Bereits mit Beginn meiner Anwaltstätigkeit spezialisierte ich mich auf das Fachgebiet Erbrecht. Hierbei übernahm ich auch Testamentsvollstreckungen sowie Nachlasspflegschaften. Ferner gehört seither die Gestaltung von letztwilligen Verfügungen und lebzeitigen Übertragungen zu meinen Aufgaben. Bei meiner praktischen Tätigkeit war ich auch mit Fällen befasst, bei denen es wegen einer unzureichenden oder gar fehlenden Vorsorgeregelung zu Streitigkeiten gekommen war. Um meine Mandanten umfassend über die Vermeidung solcher Konflikte beraten zu können, habe ich meine Spezialisierung auf das Gebiet der Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen erweitert, wobei ich auch als Vorsorgebevollmächtigte tätig bin. Da die von mir ausgeübten Rechtsgebiete eng mit dem Betreuungsrecht und dem Familienrecht verbunden sind, lag für mich der Schritt nahe, meine Spezialisierung entsprechend zu ergänzen. Damit und durch regelmäßige Fortbildungen gewährleiste ich eine umfassende und kompetente Vertretung meiner Mandanten.